Seit vielen Jahren bieten wir die inklusive Förderung von behinderten und nicht behinderten Kindern an.
Hier einige Informationen:
Zunächst einmal stellt unsere Einrichtung in Absprache mit den Eltern einen entsprechenden Antrag beim Landesjugendamt in Münster. Da das Antragsverfahren unter Umständen einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es von Vorteil betroffene Kinder möglichst frühzeitig anzumelden. Mit der Genehmigung kann – sofern noch nicht vorhanden – eine zusätzliche Erzieherin zur Entlastung der Situation in der integrativ arbeitenden Gruppe eingestellt werden. Regelmäßige, an den Behinderungen der Kinder orientierte Fortbildungen sind für uns selbstverständlich. Zwei Mitarbeiterinnen unserer Einrichtung hat die Ausbildung zur „Fachkraft Inklusion“ absolviert, sodass die betroffenen Kinder und ihre Eltern kompetente Hilfe bei uns erfahren.
„Inklusion ist die Überzeugung, die davon ausgeht, dass alle Menschen gleichberechtigt sind und in gleicher Weise geachtet und geschätzt werden sollen, so wie es die fundamentalen Menschenrechte verlangen.“
-Definition der UNESCO- 2)
Der Grundgedanke von Inklusion ist das vollständige Anerkanntsein des Einzelnen als wertvoller Teil der Gemeinschaft. Die Teilnahme am Leben der Gemeinschaft ohne Ausnahme und Diskriminierung ist gelebte Haltung. Der Artikel 24 der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung ist von zentraler Bedeutung, da auch das uneingeschränkte Recht auf Bildung garantiert wird. Ein inklusives Bildungs- und Betreuungssystem ist daher das Ziel aller Bemühungen, um Inklusion auf ein gewinnbringendes Fundament zu stellen und somit zielführende Perspektiven für die Beteiligten zu gewährleisten.
Übertragen auf die Arbeit in unserer Einrichtung ist es unsere Aufgabe Inklusion zu leben, für alle Kinder einen „inklusiven Blick“ zu entwickeln und jedes Kind mit und ohne Entwicklungsschwierigkeiten anzunehmen, seine Wünsche und Bedürfnisse, Stärken, Sichtweisen und Interessen wahrzunehmen und sie „ihre Welt“ entdecken zu lassen. Denn, Kinder sind selbst „Akteure“ ihrer Entwicklung und Träger ihrer Rechte. Unabhängig von ihren sozialen, kulturellen und körperlichen Unterschiedlichkeiten ermöglichen wir den Kindern gemeinsame Beziehung, Betreuung und Bildung, begleiten und unterstützen sie beim gemeinsamen Lernen, bei unterschiedlichsten Bildungs- und Entwicklungsvoraussetzungen, wovon auch alle anderen Kinder profitieren.
„Ich und du: wir alle gehören dazu!“
Die Kinder, welche aufgrund von physischen oder psychischen Entwicklungsverzögerungen oder gar Behinderungen innerhalb der Möglichkeiten der Einzelintegration betreut werden, haben oftmals ein sehr individuelles Förderbedürfnis. Die Inklusion in Regelkindergärten stellt einen bedeutsamen Aspekt einer geforderten „Normalisierung“ des Lebens behinderter Kinder dar. Dadurch soll diesen Kindern ermöglicht werden, mehr Selbstbewusstsein innerhalb der Gesellschaft zu finden.
Diesen Kindern wird nicht nur die intensive und auf die Behinderung abgestimmte Förderung gewährleistet, sondern auch mit nicht behinderten Kindern das gemeinsame Leben und Lernen ermöglicht.
Voraussetzung für die Aufnahme eines behinderten oder förderbedürftigen Kindes ist die Anerkennung nach §§ 53 ff SBG XII.
Das behinderte oder förderbedürftige Kind wird in seiner gewohnten Umgebung an die selbständige Bewältigung seines Alltags herangeführt.
Der Bedarf ist gegeben, da ohne gezielte Förderung, dem Kind wichtige Lebenskompetenzen vorenthalten würden. Der inklusiv arbeitenden Gruppe steht eine zusätzliche Kraft zur Entlastung der Gruppensituation zur Verfügung. Alternativ zur zusätzlichen Kraft kann die Gruppe auf 16 Kinder reduziert werden oder aber das Geld ausschließlich für FB u.ä. verwendet werden.
Die Aneignung von Fachwissen und Fachkompetenzen z.B. durch FB und einschlägige Fachliteratur ist selbstverständlich.
Eine intensive Zusammenarbeit mit Fachleuten, etwa aus dem therapeutischen Bereich ist wichtig und selbstverständlicher Bestandteil unserer Arbeit. Regelmäßiger Austausch zwischen Eltern, Fachleuten und Kolleginnen während den MA-Konferenzen erweitert die kollegiale Zusammenarbeit und trägt zum Gelingen der integrativen Arbeit bei.
Sinnvolle Vorinformationen, z.B. zum Krankheitsbild, Pflegeaufwand, zu Medikationen, Besonderheiten bei der Nahrungsaufnahme, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten usw. sind eine unerlässliche Basis der Zusammenarbeit und werden von den Eltern erbracht.
Vertragliche Regelungen über Notfallmaßnahmen, Entbindung von der Schweigepflicht u. ä. Vereinbarungen sind im Einzelfall zu prüfen und ggf. mitzuteilen. Eine Kooperation mit Therapeuten ist bereits vorhanden und wird gewinnbringend genutzt. Es werden Situationen geschaffen, in denen gerade das behinderte Kind kompetentes Verhalten beweisen kann und auf diese Weise sozial verstärkt wird. Dies kann auch in Projektarbeit stattfinden, wo gezielte Aktivitäten, die auf die Behinderung abgestimmt sind, ausgeführt werden.

Inklusion
Die Arbeit mit Kindern mit und ohne Behinderung oder mit drohender Behinderung