Der Rat der Kindertageseinrichtungen

Der Rat der Kindertageseinrichtungen setzt sich wie folgt zusammen:

° 2 TrägervertreterInnen (werden von der Kirchengemeinde gestellt)

° 3 ElternvertreterInnen + 3 StellvertreterInnen (davon wird eine Person für den Vorsitz gewählt)

° Die Leitung der Einrichtung + 3 VetreterInnen des pädagogischen Personals.

 

Dieses Gremium berät und beschließt Beratung und Entscheidungshilfen zu unterschiedlichen Themen. Der Rat der Kindertageseinrichtung berät die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung. Er vereinbart die Kriterien für die Aufnahme von Kindern in der Einrichtung. Die Mitglieder des Rates der Kindertageseinrichtung arbeiten im allseitigen Bemühen um die Verwirklichung der Aufgaben der Einrichtung, in gegenseitiger Anerkennung und gemeinsamer Verantwortung zusammen.

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