Elternmitwirkung

Elternmitwirkung und -mitbestimmung
Die konstruktive, wertschätzende und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternvertreterinnen und Elternvertretern, pädagogischen Fachkräften und Träger ist ein zentraler Baustein zur Verwirklichung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages der Kindertageseinrichtungen. Dieser Erkenntnis trägt der Gesetzgeber Rechnung, indem er Eltern und deren Vertretungen weitreichende Beteiligungsrechte in Kindertageseinrichtungen einräumt und so den Rahmen für die Zusammenarbeit von Elternvertreterinnen und Elternvertretern, pädagogischen Fachkräften und Träger festlegt.
Die Publikation „Für Ihr Kind – Die katholische Kindertageseinrichtung“ regelt als Bestandteil des Betreuungsvertrages den Rahmen für Elternmitwirkung und -mitbestimmung, wobei die aktuelle Gesetzgebung maßgeblich ist.
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Elternversammlung wird der Elternbeirat auf Gruppenebene gewählt. Hierbei wird der/die erste Elternvertreter/In und dessen/deren Stellvertreter/In ermittelt.
Die Elternvertreter wählen in einer weiteren Sitzung eine/n Vorsitzende/n.
In der ersten Sitzung des Rates der Kindertageseinrichtung, bestehend aus den ersten ElternvertreterInnen (hier werden auch die ersten ElternvertreterInnen eingeladen, damit der Informationsfluss gewährleistet ist), dem Träger (hier Vertretern der Kirchengemeinde), der Leitung und pädagogischen
MitarbeiterInnen wird der Rat der Kindertageseinrichtung konstituiert.
Es werden der/die Vorsitzende, dessen/deren Stellvertreter/In und ein/e Protokollführer/In gewählt.
In „Casa Magnus“ werden pro Kitajahr ca. drei Sitzung dieses Gremiums abgehalten.
Es wird hierbei über die Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit und die räumliche, personelle und sachliche Ausstattung beraten.
Außerdem werden die Aufnahmekriterien vereinbart.
Darüber hinaus können weitere Themen angesprochen werden, die von allen Beteiligten eingebracht werden können. Die Vertraulichkeit ist selbstverständlich.
Falls erforderlich oder auf Antrag eines Mitglieds kann eine außerordentliche Sitzung einberufen werden. Die Einberufungsfrist beträgt eine Woche (schriftlich), kann aber in dringenden Fällen/Notfällen innerhalb von drei Tagen einberufen werden.
Alle Eltern können sich an ihre ElternverterInnen wenden und ihnen ihre Anliegen zur Bearbeitung weitergeben.
In unserer Einrichtung wird davon nur wenig Gebrauch gemacht. Die Eltern sprechen eher die MitarbeiterInnen oder die Leitung direkt an.
Nach allen Aktionen, Projekten usw. werden so genannte Reflexionsbögen ausgegeben. Daraus kann abgeleitet werden, ob die Angebote die Zustimmung der Eltern finden oder gefunden haben.
Des Weiteren fragen wir das Interesse an Angeboten, z.B. Elternbildungsveranstaltungen, Beratungsangebote, Freizeitaktionen o.ä. bei den Eltern ab.
Eine umfassende jährliche Elternbefragung und eine weitere Elternbefragung ausschließlich auf das Familienzentrum bezogen, runden die Beteiligungsmöglichkeiten der Eltern ab.
Gelegentlich werden Eltern auch im direkten Gespräch angesprochen und nach ihrer Ansicht befragt, vereinzelte Eltern geben von sich aus ihre Meinung ab.

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